Mittwoch, 22. Februar 2012
Die Spanische S.L. (GmbH)
ARDO Consulting
berät Sie bei der Gründung von spanischen Gesellschaften und vermittelt Ihnen
seriöse und kompetente Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare, damit Sie mit
Ihrer Spanischen GmbH oder AG auch problemlos in Deutschland arbeiten können.
Die wesentlichen Punkte
Die politische Situation
Nach der Verfassung ist Spanien eine Erbmonarchie mit einem parlamentarisch-demokratischen
Regierungssystem. Zur Zeit regieren in Spanien die Sozialdemokraten unter dem Ministerpräsidenten
José Luis Rodrigues Zapatero.
Spanien ist gemäss den EU Verträgen Mitglied der Europaeischen- und der Währungs-Union.
Erreichbarkeit und Lage
Schon seit vielen Jahren ist Spanien ein beliebtes Urlaubsland für deutsche und europäische
Touristen.
Viele tausend Deutsche und auch andere EU-Bürger haben sich in Spanien niedergelassen.
Bevorzugte Regionen sind die Costa del Sol und die Costa Blanca. Die Flugverbindungen nach Alicante
und Malága sind ausgezeichnet und werden täglich von verschiedenen Flugesellschaften mehrmals
von fast allen deutschen Flughäfen zu relativ preiswerten Ticketpreisen angeflogen.
Auch mit dem Auto ist Spanien über ein gut ausgebautes Autobahnnetz bequem zu erreichen.
Spanien ist wirtschaftlich stabil und verfügt über ausgezeichnete Transport- und Kommunikationswege.
Für die Einreise als EU-Bürger wird lediglich ein Personalausweis benötigt.
Rechtsicherheit von Spanien
Durch seine EU-Mitgliedschaft bietet Spanien die Rechtssicherheit, die die EU bietet.
Die Kommunikation ist einfach, da es keine Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Spanien gibt.
Die Bürozeiten sind den klimatischen Verhältnissen angepasst. In der Regel sind diese
von 9.00 Uhr bis 14 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Gründung einer S. L. in Spanien
- Beantragung und Zertifikat für Firmenname im Zentralregister Madrid
- Beantragung der N.I.E
- Ein Nominal-Stammkapital von Euro3.006,- (non cash)
- Erstellung der Statuten und Gründung der Firma beim Notar
- Notariell errichtete Gründungsurkunde
- Handelsregisterauszug
- Beantragung der vorläufigen Steuernummer N.I.F.
- Beantragung der EU-Ust-Ident-Nr. incl. I.A.E. (auf Wunsch)
- Eröffnungsbilanz
- Wir erledigen alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Gründung Ihrer rechtlich zugelassenen Firma in Spanien, die weltweit rechtsfähig ist und auch in Deutschland eine Niederlassung eröffnen kann.
- Wir erstellen Firmensatzung und Memorandum sowie alle anderen notwendigen Dokumente. Alle notwendigen Vorauszahlungen und Eintragungskosten werden von uns geleistet.
- Wir übersenden Ihnen nach Gründung der S. L. umgehend die Originale der Geschäftsdokumente mit einer deutschen Übersetzung.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier
Interessiert?
Wenn Sie sich für die Gründung einer spanischen Gesellschaft interessieren, nehmen Sie jetzt sofort mit uns Kontakt auf.